top of page
Interaktion durch Fragen des Kindes

Diagnostik

Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde biete ich in meiner Privatpraxis eine diagnostische Abklärung von emotionalen, schul- bzw. (teil-)leistungs-bezogenen sowie verhaltensbezogenen Auffälligkeiten an.

Hierunter fallen unter anderem die Diagnostik von:

  • AD(H)S

  • Autismusspektrumstörung

  • Teilleistungsstörungen (z.B. Dyskalkulie, Lese-Rechtschreibstörung)

Neben den ausführlichen Gesprächsterminen zur Exploration setze ich, je nach Fragestellung, verschiedene leitliniengerechte Fragebogen-, Interview- und Testverfahren ein.​​

Die Psychotherapeutische Sprechstunde im Allgemeinen

Die psychotherapeutische Sprechstunde soll einen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten Versorgung ermöglichen, sodass frühzeitig festgestellt werden kann, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird. Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde kann eine erste Diagnosestellung, eine Beratung und Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs und dementsprechende Behandlungsempfehlung sowie sofern erforderlich eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen.

Die psychotherapeutische Sprechstunde kann als Einzelbehandlung bei PatientInnen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bis zu zehnmal je Krankheitsfall (insgesamt bis zu 250 Minuten). In aller Regel ist es sinnvoll, die Einheiten auf 5 Termine à 50 Minuten aufzuteilen. Bei Kindern und Jugendlichen können bis zu 100 Minuten der psychotherapeutischen Sprechstunden auch mit relevanten Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Kindes oder des Jugendlichen stattfinden. Der Krankheitsfall umfasst das aktuelle sowie die drei nachfolgenden Kalendervierteljahre.

Zum Ablauf der Diagnostik im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde

​Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und Sortieren der Symptomatik. Die Familie kann gemeinsam von den bestehenden Schwierigkeiten berichten, die im Familien- oder Schulalltag bestehen. Gemeinsam schauen wir uns aber auch die Interessen, Stärken und Fähigkeiten an, die das Kind oder der Jugendliche mitbringt.

Am Ende des Erstgesprächs gebe ich den Eltern, Kindern und Jugendlichen passende Fragebögen mit. Diese dürfen zum nächsten Termin ausgefüllt mitgebracht werden. Außerdem vereinbaren wir weitere Termine. Diese richten sich nach dem individuellen Bedarf. Meistens beinhalten sie einen weiteren Gesprächstermin, an dem nur die Eltern teilnehmen und in dessen Rahmen auch eine biographische Anamnese erhoben wird, sowie einen weiteren Gesprächstermin mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen ohne die Eltern.

Außerdem finden zur Durchführung der testpsychologischen Untersuchungsverfahren weitere Termine statt, an denen das Kind bzw. der/die Jugendliche in der Regel ohne die Anwesenheit der Eltern teilnimmt. Die Anzahl sowie die individuelle Dauer der Termine richtet sich nach den durchzuführenden Testverfahren.

 

Die diagnostische Phase endet mit einem Abschlussgespräch. Im Rahmen dessen besprechen wir die testpsychologischen Ergebnisse. Insofern eine Diagnose gestellt wird, erhalten Sie erste Informationen und eine Beratung diesbezüglich sowie eine Rückmeldung zum individuellen Behandlungsbedarf und -möglichkeiten. Im Anschluss erstelle ich Ihnen einen ausführlichen Befundbericht. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für diesen Bericht nicht immer (vollständig) durch die zuständigen Kostenträger erstattet werden.

Insofern in der Praxis freie Kapazität zur Verfügung steht, kann bei Bedarf in Absprache direkt im Anschluss an die Sprechstunde eine psychotherapeutische Akutbehandlung angeschlossen werden. Diese ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik ausgerichtet und findet in meiner Praxis aus organisatorischen Gründen nur vormittags statt. Es besteht jedoch durch das Wahrnehmen der psychotherapeutischen Sprechstunde kein Anspruch auf eine Anschlussbehandlung in meiner Praxis.

Termine im Rahmen einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie finden grundsätzlich nachmittags statt. Da der aktuelle Bedarf die Behandlungskapazität meiner Praxis übersteigt, führe ich diesbezüglich eine Warteliste. Ob eine Aufnahme auf diese sinnvoll ist, kann im individuellen Fall besprochen werden. In dringenden und psychotherapeutisch begründbaren Fällen kann, vorausgesetzt es sind zum jeweiligen Zeitpunkt Therapietermine am Vormittag verfügbar, in Absprache mit der Schule auch eine Therapiestunde am Vormittag in Erwägung gezogen werden.

bottom of page