
Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Erstgespräch
Zunächst vereinbaren wir einen Erstvorstellungstermin, an dem sowohl das Kind oder der/die Jugendliche sowie (im Regelfall) mindestens ein Elternteil teilnehmen. Gemeinsam sprechen wir über die aktuellen Schwierigkeiten.
Diagnostik und Klärung der Behandlungsindikation
Dem Erstgespräch können vier Termine im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zur Diagnostik und Klärung der Behandlungsindikation genutzt werden. Im Rahmen der Diagnostik findet eine ausführliche Exploration des Kindes/Jugendlichen, der Eltern sowie gegebenenfalls weiterer wichtiger Bezugspersonen (z.B. Lehrer oder Erzieher) statt. Aufgrund der gewonnenen Informationen werden weitere diagnostische Verfahren wie standardisierte Fragebögen sowie psychologische Testverfahren eingesetzt. Dies hilft dabei, zum einen die Symptomatik, aber auch den Entwicklungstand, die Persönlichkeit und Kompetenzen sowie die aktuelle Leistungsfähigkeit einzuschätzen und eine Behandlungsindikation zu überprüfen. In einem ausführlichen Gespräch besprechen wir die Ergebnisse der Diagnostik sowie den individuellen Behandlungsbedarf sowie dementsprechende Behandlungsempfehlungen. Sofern erforderlich kann im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen.
Psychotherapeutische Akutbehandlung
Insofern in der Praxis freie Kapazität zur Verfügung steht, kann bei Bedarf in Absprache direkt im Anschluss an die Sprechstunde eine psychotherapeutische Akutbehandlung angeschlossen werden. Diese umfasst 12 Sitzungen und ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik ausgerichtet. Sie findet in meiner Praxis aus organisatorischen Gründen nur vormittags statt. Es besteht durch das Wahrnehmen der psychotherapeutischen Sprechstunde kein Anspruch auf eine Anschlussbehandlung in meiner Praxis.
Probatorische Sitzungen
Im Anschluss sind bis zu fünf probatorische Sitzungen möglich, diese müssen nicht voll ausgeschöpft werden. In der Beihilfe ist vor Beginn einer Psychotherapie die Durchführung mindestens einer probatorischen Sitzung vorgeschrieben. Während dieser probatorischen Stunden haben sowohl die Kinder, Jugendlichen und Eltern als auch ich als Therapeutin die Möglichkeit, herauszufinden, ob eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut und eine Psychotherapie begonnen werden kann. Auch das Formulieren wichtiger Behandlungsziele ist Inhalt dieser Stunden.
Kurz- und Langzeittherapie
Das Kind oder der/die Jugendliche (in der Regel) einmal wöchentlich zu einem 50-minütigen Termin. Eltern- bzw. Familiengespräche finden je nach Bedarf im ungefähren Abstand von vier Wochen statt. Die Behandlungsdauer der Psychotherapie ist abhängig vom Krankheitsbild und der Schwere der Symptomatik. Die Durchführung einer Langzeittherapie stellt eine antrags- und genehmigungs-pflichtige Leistung dar.
Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den seit 01.07.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen zwischen der Bundesärztekammer, der Bundespsycho-therapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherung und der Beihilfen.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
In aller Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik von den privaten Krankenkassen sowie der Beihilfestelle erstattet. In den meisten Fällen werden die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde und daneben abgerechnete Leistungen wie die Durchführung psychologischer Testbatterien oder die Erhebung des psychischen Befundes sowie die probatorischen Sitzungen ohne vorherige Genehmigung übernommen.
Die Leistungsbedingungen sind jedoch von den individuellen Versicherungs-verträgen bzw. den Beihilfevorschriften abhängig. Es ist daher dringend zu empfehlen, bereits vor Beginn der Behandlung Kontakt mit der Krankenkasse und/oder der Beihilfestelle aufzunehmen und eine Kostenübernahme zu klären.
Notwendige Antragsformulare für eine Psychotherapie erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen auch gerne an mich wenden.
Selbstzahler
Es ist möglich, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu übernehmen.
