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Erstgespräch

Zunächst vereinbaren wir einen Erstvorstellungstermin, an dem sowohl das Kind oder der/die Jugendliche sowie (im Regelfall) mindestens ein Elternteil teilnehmen. Gemeinsam sprechen wir über die aktuellen Schwierigkeiten, mögliche Behandlungs- und Therapieformen sowie für Sie wichtige Therapieziele.

Diagnostik und Klärung der Behandlungsindikation

In den, dem Erstgespräch folgenden, vier Terminen (sogenannte probatorische Sitzungen) haben sowohl die Kinder, Jugendlichen und Eltern als auch ich als Therapeutin die Möglichkeit, herauszufinden, ob eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut und eine Psychotherapie begonnen werden kann. Im Rahmen der Diagnostik findet eine ausführliche Exploration des Kindes/Jugendlichen, der Eltern sowie gegebenenfalls weiterer wichtiger Bezugspersonen (z.B. Lehrer oder Erzieher) statt. Aufgrund der gewonnenen Informationen werden weitere diagnostische Verfahren wie standardisierte Fragebögen sowie psychologische Testverfahren eingesetzt. Dies hilft dabei, zum einen die Symptomatik, aber auch den Entwicklungstand, die Persönlichkeit und Kompetenzen sowie die aktuelle Leistungsfähigkeit einzuschätzen und eine Behandlungsindikation zu überprüfen. In einem ausführlichen Gespräch besprechen wir die Ergebnisse der Diagnostik und entwickeln zur Förderung des Verständnisses für die Problematik gemeinsam ein Bedingungsmodell. Auch Möglichkeiten der Behandlung und Bewältigung werden in diesem Zug thematisiert.

Therapie

Nach Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse kommt das Kind oder der/die Jugendliche (in der Regel) einmal wöchentlich zu einem 50-minütigen Termin. Eltern- bzw. Familiengespräche finden je nach Bedarf im ungefähren Abstand von vier Wochen statt. Die Behandlungsdauer der Psychotherapie ist abhängig vom Krankheitsbild und der Schwere der Symptomatik.

Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

In aller Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik von den privaten Krankenkassen sowie der Beihilfestelle erstattet. In den meisten Fällen werden die Kosten für das Erstgespräch und vier weitere Gespräche (probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung übernommen. 

Die Leistungsbedingungen sind jedoch von den individuellen Versicherungs-verträgen bzw. den Beihilfevorschriften abhängig. Es ist daher dringend zu empfehlen, bereits vor Beginn der Behandlung Kontakt mit der Krankenkasse oder der Beihilfestelle aufzunehmen und eine Kostenübernahme  zu klären. 


Notwendige Antragsformulare erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Selbst-verständlich können Sie sich bei Fragen auch gerne an mich wenden.

Selbstzahler
Es ist möglich, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu übernehmen.
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